- Insiderhandelsverbot
- Insiderhandelsverbot n prohibition on insider dealing
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Insidergeschäft — Insiderhandel bedeutet die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine… … Deutsch Wikipedia
Insiderhandel — bedeutet die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Straftat.… … Deutsch Wikipedia
Insiderinformation — Insiderhandel bedeutet die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine… … Deutsch Wikipedia
Insiderpapier — Insiderhandel bedeutet die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine… … Deutsch Wikipedia
Insidertatsache — Insiderhandel bedeutet die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine… … Deutsch Wikipedia
Insiderüberwachung — Insiderhandel bedeutet die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel ist in Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine… … Deutsch Wikipedia
Insidergeschäfte — [ insaɪdə(r) ], Wertpapiergeschäfte, die geeignet sind, Insidern wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung ihres Insiderwissens zu verschaffen, gemäß Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG; §§ 12 20) in der Fassung vom 9. 9. 1998 in Deutschland (seit 1 … Universal-Lexikon